U.S. Citizenship – German Version
Das US-amerikanische Recht erlaubt Mehrstaatigkeit, jedoch sollte unbedingt geprüft werden, ob das Herkunftsland ebenfalls Mehrstaatigkeit zulässt, da hier unterschiedliche nationale Regelungen gelten können.
U.S.-Staatsbürgerschaft durch Geburt
Nach dem Prinzip des jus soli (Geburtsortsprinzip) wird die US-Staatsbürgerschaft automatisch an Personen verliehen, die in den Vereinigten Staaten oder einem ihrer Außengebiete – wie Puerto Rico, Guam oder die Amerikanischen Jungferninseln – geboren wurden. Dies gilt unabhängig von der Nationalität oder dem Aufenthaltsstatus der Eltern.
Kinder, die im Ausland geboren werden und bei deren Geburt mindestens ein Elternteil US-Staatsbürger ist, können die US-Staatsbürgerschaft ebenfalls automatisch erwerben, sofern der US-amerikanische Elternteil bestimmte Wohnsitz- oder physische Anwesenheitsvoraussetzungen in den USA vor der Geburt erfüllt hat.
Um sicherzustellen, dass diese Kinder von Geburt an alle Rechte und Schutzmechanismen gemäß US-Recht genießen, wird dringend empfohlen, dass der US-Elternteil beim US-Konsulat oder der US-Botschaft einen „Consular Report of Birth Abroad (CRBA)“ beantragt – vor dem 18. Lebensjahr des Kindes. Wir unterstützen sie gerne bei diesem Verfahren.
U.S.-Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung (Naturalization)
Die Einbürgerung ist ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst prüfen wir ihre Einbürgerungsvoraussetzungen. Diese beinhalten in der Regel:
- Besitz einer Green Card (rechtmäßiger Daueraufenthalt, LPR) für mindestens 5 Jahre, oder 3 Jahre, wenn sie mit einem US-Staatsbürger verheiratet sind.
- „Good Moral Character“ (positive moralische Eigenschaften wie z. B. Ehrlichkeit, keine wesentlichen Gesetzesverstöße, ein guter Bürger in der US-amerikanischen Gesellschaft sein).
- Dauerhafter und ununterbrochener Hauptwohnsitz (continuous residence) und physische Anwesenheit (Physical Presence) in den USA.
Sonderregelungen gelten unter anderem für Mitglieder des US-Militärs, Ehepartner von US-Staatsbürgern, die im Ausland arbeiten, sowie für Kinder von US-Staatsbürgern, die im Ausland geboren wurden.
Der Ablauf umfasst die Einreichung des Antragsformulars, einen Termin zur biometrischen Erfassung sowie ein Einbürgerungsinterview mit einem Einwanderungsbeamten. Bei erfolgreicher Prüfung werden sie zu einer Einbürgerungszeremonie eingeladen, bei der sie ihre Einbürgerungsurkunde erhalten.
Certificate of Citizenship (Staatsbürgerschaftsnachweis)
Der häufigste Nachweis über die US-Staatsbürgerschaft ist eine Geburtsurkunde, die die Geburt in den Vereinigten Staaten oder ihren Außengebieten bestätigt.
Ein Certificate of Citizenship (Staatsbürgerschaftsnachweis) ist jedoch erforderlich für:
- Personen, die im Ausland geboren wurden und einen oder beide Elternteile haben, die US-Staatsbürger sind, aber keinen CRBA beantragt haben.
- Kinder, die im Ausland von ausländischen Eltern geboren wurden, deren Elternteil/e nachträglich eingebürgert wurden, während das Kind noch minderjährig war.
Nach dem Child Citizenship Act von 2000 kann ein im Ausland geborenes Kind automatisch die US-Staatsbürgerschaft erwerben, wenn:
- es unter 18 Jahre alt ist,
- als rechtmäßiger Daueraufenthaltsberechtigter (Green Card-Inhaber) in den USA lebt,
- und sich in der rechtlichen und tatsächlichen Obhut eines Elternteils befindet, der US-Staatsbürger geworden ist.
In diesen Fällen wird ein Certificate of Citizenship benötigt – beispielsweise für die Beantragung eines US-Reisepasses oder anderer offizieller Dokumente.
Verzicht auf die U.S.-Staatsbürgerschaft
Der Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft ist ein ernsthafter und unwiderruflicher Schritt. Der Vorgang ist mehrstufig und kann sehr kostspielig sein.
Wenn sie auf ihre US-Staatsbürgerschaft verzichten und keine andere Staatsangehörigkeit besitzen, können sie staatenlos werden.
Der Verzicht kann steuerliche oder militärrechtliche Auswirkungen haben – insbesondere bei noch offenen Strafverfahren. Wir empfehlen dringend eine umfassende rechtliche Beratung vor einem solchen Schritt.
Vorteile der U.S.-Staatsbürgerschaft
Die US-Staatsbürgerschaft bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
- Wahlrecht bei Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen – volle demokratische Teilhabe.
- US-Reisepass: Erleichterung bei internationalen Reisen und Zugang zu konsularischer Hilfe im Ausland.
- Berufliche Möglichkeiten: Zugang zu bestimmten Arbeitsplätzen, die nur US-Staatsbürgern offenstehen; nur Bürger dürfen ein öffentliches Amt bekleiden.
- Sozialleistungen: Anspruch auf staatliche Hilfen für Wohnen, Gesundheit, Lebensmittel und finanzielle Unterstützung.
- Familiennachzug: US-Staatsbürger können einfacher Familienangehörige für die Einwanderung in die USA sponsern.
- Schutz vor Abschiebung: Im Gegensatz zu Green Card-Inhabern können US-Staatsbürger nicht abgeschoben werden – selbst nicht bei bestimmten Straftaten wie z. B. Trunkenheit am Steuer (DUI).
- Auch bei Reisen ins Ausland genießen US-Staatsbürger Unterstützung durch US-Konsulate und Botschaften – beispielsweise bei Verhaftungen, Notfällen, Todesfällen oder Verbrechen.
- Dank bilateraler Abkommen ist das Reisen in einige Länder für US-Bürger einfacher.
- Anders als Green Card-Inhaber, die bei längeren Auslandsaufenthalten ihren Status verlieren können, dürfen US-Staatsbürger unbegrenzt im Ausland leben.
- Green Card-Inhaber müssen ihre Karte alle zehn Jahre erneuern und dafür mehrere Hundert Dollar bezahlen (Formular I-90). Die US-Staatsbürgerschaft muss nie erneuert werden.
Mögliche Nachteile
- Die Beantragung der Einbürgerung kann dazu führen, dass bei der Überprüfung durch USCIS negatives Material entdeckt wird. Dies kann in seltenen Fällen zur Aberkennung der Green Card oder sogar zur Abschiebung führen.
- Einige Länder verbieten den Immobilienbesitz durch Ausländer, einschließlich US-Staatsbürger. Dies kann bei Einbürgerung zum Verlust von Eigentum führen.
- Einige Staaten erkennen keine doppelte Staatsbürgerschaft an. Durch den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft kann also die Staatsangehörigkeit des Heimatlandes verloren gehen.