Non-Immigrant Visa – German Version

E-1 Handelsvertreter Visum (Treaty Trader Visa)

Das E-1-Visum für Handelsvertreter steht Staatsangehörigen von Ländern zur Verfügung, die mit den Vereinigten Staaten Handels- und Schifffahrtsverträge unterhalten.

Dieses Visum richtet sich an Personen, die in einem umfangreichen Handelsverkehr zwischen den USA und ihrem Heimatland tätig sind, wobei mindestens 50 % des Handels zwischen diesen beiden Nationen erfolgen müssen. Zum förderfähigen Handel zählen Waren, Dienstleistungen und Technologien in Branchen wie Bankwesen, Versicherungen und Kommunikation. Antragsteller müssen eine leitende oder geschäftsführende Position innehaben oder über wesentliche Kenntnisse verfügen, die für den Handel von entscheidender Bedeutung sind. Das E-1-Visum wird zunächst für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren ausgestellt und kann unbegrenzt verlängert werden, sofern die Handelsaktivitäten weiterhin umfangreich und fortlaufend sind.

L-1 Visum für firmeninterne Versetzungen (Intra-Company Transferee Visa)

Das L-1-Visum ermöglicht multinationalen Unternehmen die befristete Versetzung von Schlüsselmitarbeitern aus ihren Auslandsniederlassungen in eine US-Niederlassung.

Dieses Visum ist für Führungskräfte, Manager oder Mitarbeiter mit spezialisiertem Wissen vorgesehen, die innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr ununterbrochen bei der Firma im Ausland beschäftigt waren.

Eine Tätigkeit in geschäftsführender Funktion bedeutet in der Regel, dass der Mitarbeiter weitreichende Entscheidungsbefugnisse bei minimaler Aufsicht innehat.

Eine leitende Funktion bedeutet die Fähigkeit, die Arbeit anderer Mitarbeiter zu überwachen und zu kontrollieren sowie das Unternehmen oder einen Teilbereich zu führen. Dies kann sich auch auf wesentliche Funktionen auf hoher Ebene ohne direkte Überwachung beziehen.

Das L-1-Visum hat zwei Unterkategorien: L-1A für Führungskräfte und Manager sowie L-1B für Fachkräfte mit spezialisiertem Wissen. Es erlaubt eine anfängliche Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr bei Neugründungen oder drei Jahren bei bestehenden Betrieben. Eine Verlängerung ist möglich – bis zu einem Maximum von sieben Jahren für L-1A und fünf Jahren für L-1B.

Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren dürfen den L-1-Visuminhaber im L-2-Status begleiten. Ehepartner können eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese ist jedoch davon abhängig, dass der Hauptvisuminhaber seinen L-1-Status aufrechterhält. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Statusverlust endet auch die Arbeitsberechtigung für den L-2-Status.

E-2 Investorenvisum (Treaty Investor Visa)

Das E-2-Visum für Investoren ermöglicht Staatsangehörigen von Vertragsstaaten die Einreise in die Vereinigten Staaten, um ein Unternehmen, in das sie erheblich investiert haben, zu führen und weiterzuentwickeln. Dabei kann es sich um ein neu gegründetes Unternehmen handeln oder um den Erwerb eines bereits bestehenden Unternehmens.

Die Investition muss ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen und die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Geschäftsbetriebs aufzeigen. Eine Investition bedeutet, dass der Investor Kapital – einschließlich Geldmitteln und/oder anderen Vermögenswerten – mit dem Ziel eines Gewinns risikobehaftet einsetzt. Die Investition muss im wirtschaftlichen Sinne erfolgen, was bedeutet, dass der Investor das Risiko eines Verlustes trägt, während er eine Rendite anstrebt.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Die Investition muss ein erhebliches finanzielles Risiko in ein US-Unternehmen darstellen und die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Geschäftsbetriebs nachweisen.
  • Das US-Unternehmen muss die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates besitzen, d. h. mindestens 50 % des Unternehmens müssen sich im Eigentum von Personen mit der Staatsangehörigkeit des Vertragsstaates befinden.
  • Die Investition muss substanziell sein und ausreichen, um den erfolgreichen Betrieb des Unternehmens zu gewährleisten.
  • Das Einkommen des US-Unternehmens darf nicht lediglich zur Existenzsicherung des Investors und seiner Familie dienen. Es muss aktuell oder zukünftig in der Lage sein, einen bedeutenden wirtschaftlichen Beitrag zu leisten und/oder Arbeitsplätze zu schaffen.
  • Das Visum wird entweder dem Investor erteilt, der in die USA kommt, um das Unternehmen zu entwickeln und zu führen, oder dem Manager des Unternehmens, der in einer leitenden oder geschäftsführenden Position tätig sein wird oder über spezialisierte Kenntnisse verfügt, die für den effizienten Betrieb des US-Unternehmens unerlässlich sind.

Bei jeder Einreise in die Vereinigten Staaten wird E-2-Visuminhabern in der Regel eine Aufenthaltsdauer von zwei Jahren durch die US-Grenzschutzbehörde (CBP) gewährt – unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums, das vom Konsulat ausgestellt wurde. Eine Überschreitung der von der CBP genehmigten Aufenthaltsdauer kann zu einer automatischen Beendigung des Visastatus führen.

Ehepartner von E-2-Visuminhabern dürfen diese begleiten und sind berechtigt, in den USA in beliebiger Anstellung zu arbeiten, sofern ihr I-94-Einreisedokument den Status „E2-S“ ausweist. Kinder unter 21 Jahren dürfen ebenfalls mitreisen. Sie dürfen jedoch nicht arbeiten, aber eine Schule besuchen.

Das E-2-Visum ist ein reines Nicht-Einwanderungsvisum und setzt voraus, dass der Inhaber beabsichtigt, nach Ablauf des Visums in sein Heimatland zurückzukehren. Es führt nicht direkt zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, jedoch ist ein Wechsel in ein Einwanderungsvisum möglich. Daher sollten E-Visuminhaber darauf achten, genügend Bindungen zu ihrem Heimatland aufrechtzuerhalten.